AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die nachstehenden allgemeinen Bedingungen sind auf sämtliche von uns abgeschlossenen Verträge anwendbar. Sie gelten immer als vom Kunden formell und ausdrücklich anerkannt, wenn er Aufträge an uns erteilt oder Lieferungen von uns entgegennimmt, auch soweit eine spätere Bezugnahme nicht ausdrücklich erfolgt. Das gilt auch dann, wenn sie sich mit allgemeinen oder besonderen Einkaufsbedingungen des Kunden in Widerspruch befinden. Abweichende Bedingungen in Bestellformularen oder in Bestellscheinen von Kunden widersprechen wir bereits hiermit. Sie werden auch dann für uns nicht bindend, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Wird im Einzelfall ausdrücklich von unseren allgemeinen Bedingungen abgewichen, so wird dadurch die ausschließliche Gültigkeit der übrigen, nicht geänderten Bedingungen nicht berührt. Diese Bedingungen gelten auch für Teillieferungen. Die Mehrwertsteuer wird in der am Tage der Lieferung gültigen Höhe gesondert in Rechnung gestellt.
2. Geschäftsumfang
Unsere Lieferungen umfassen nur, was im Vertrag oder auf der Rechnung ausdrücklich aufgeführt ist.
3. Bestellung
Jeder Kunde, der unmittelbar über einen Vertreter eine Bestellung an uns aufgibt oder ein Geschäft mit uns abschließt, nimmt damit zugleich unsere allgemeinen Verkaufsbedingungen an. Wir behalten uns vor, die bestellten Stückzahlen in Verpackungseinheiten umzusetzen und Ihre Bestellung ggf. entsprechend abzuändern, ohne dass dies einer gesonderten Abklärung mit dem Kunden bedarf. Wir behalten uns des weiteren vor, bei Erzeugnissen, die besonders angefertigt werden, eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10 % der bestellten Menge vorzunehmen.
4. Lieferfristen
Unsere Lieferfristen gelten nur ungefähr und sind nicht verbindlich. Verzögerungen können nie den Anlass einer Vertragsauflösung oder eines Schadenersatzes bilden, außer im Falle gegenteiliger Vereinbarungen, die von uns schriftlich angenommen worden sind. Die Lieferfristen beginnen erst mit dem Zeitpunkt, in dem wir im Besitz aller zweckdienlichen Angaben sind. Die festgesetzten Lieferfristen können von und annulliert oder hinausgeschoben werden, wenn eine andere Lieferung nicht bei Fälligkeit bezahlt ist.
5. Preise
Unsere Preise verstehen sich ab Auslieferungslager. Hinzu kommen Verpackungs-, Transport- und sonstige Kosten. Wir behalten uns vor, Sendungen frei auszuliefern und die Versandkosten in Rechnung zu stellen. Preisangebote erfolgen freibleibend.
6. Transport
Der Transport der von uns gelieferten Waren erfolgt auf Risiko und Gefahr des Kunden, auch wenn es sich um eine Franko-Sendung handelt. Jegliche Beanstandung wegen Verlust oder Verschlechterung auf dem Transport, auch wenn sie durch unzulängliche Verpackung verursacht ist, ist ausgeschlossen, sie kann jedoch bei Empfang der Sendung dem Frachtführer gemeldet werden und ggf. gegenüber diesem geltend gemacht werden.
7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis unsere sämtlichen Forderungen gegen den Besteller einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, als Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Vor der restlosen Bezahlung - entsprechendes gilt für Kontokorrent- und Saldovorbehalt bei verlängertem Eigentumsvorbehalt - darf weder eine Pfändung, Sicherheitsübereignung/-übertragung noch die Abtretung der Forderung im Rahmen eines Factoring-Vertrages von Seiten des Bestellers ohne unsere Zustimmung erfolgen. Der Besteller tritt uns bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Wird die Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Die Vorbehaltsware gilt dann als Zusatzgerät. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.
8. Zahlungen
Zahlungen werden stets mit unseren ältesten offenstehenden Forderungen verrechnet. Bei Neukunden sowie bei unregelmäßiger Zahlungsweise erfolgt die Lieferung nur gegen Nachnahme oder Vorauskasse. Rechnungen über Reparaturen, Reparaturaustausch und sonstige Leistungen sind sofort rein netto zahlbar. Falls aufgrund vorheriger Absprachen Wechsel oder Schecks in Zahlung gegeben oder genommen werden, gehen die entsprechenden Spesen für Diskont, Einzug usw. zu Lasten des Kunden. Wechsel und Schecks werden nur unter üblichem Vorbehalt in Zahlung genommen und gelten in jedem Falle nach ihrer Einlösung als bezahlt. Eine Beanstandung berechtigt nicht, die Zahlung hinauszuschieben oder zum festgesetzten Termin zu verweigern, gleich, ob die Beanstandung versteckte oder andere Mängel betrifft. Alle Streitigkeiten, gleich welcher Art, sind Gegenstand besonderer Abrechnung oder Regulierung.
9. Zahlungstermine und -Fristen
Wenn wir für die Bezahlung einer Forderung Termine und Fristen gewährt haben, so wird der gesamte Betrag auf einmal fällig, wenn ein Zahlungstermin nicht eingehalten wird und zwar ohne vorherige Kündigung oder Mahnung. Für jede schriftliche Mahnung nach Eintritt des Verzuges schuldet der Kunde eine Kostenpauschale in Höhe von 3,00 Euro.
10. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug haben wir das Recht, vom Kunden ganze oder teilweise Rückgabe der Lieferungen zu verlangen, wobei die Kosten der Rücksendung zu seinen Lasten gehen.
11. Einziehung von Forderungen
Die Kosten nicht rechtzeitig bezahlter Forderungen treffen stets den Kunden. Werden uns nach Annahme des Auftrages Umstände bekannt, aus denen wir subjektiv auf eine geringe Kreditwürdigkeit schließen können, so sind wir berechtigt, über die Vorschriften des § 321 BGB hinaus und unter Abweichung von etwa anders vereinbarten Zahlungsbedingungen nach unserer Wahl entweder sofortige Sicherstellung oder sofortige Bezahlung zu verlangen. Es genügt bereits, wenn sich unsere Ansprüche nur vorübergehend als gefährdet herausgestellt haben.
12. Verzugszinsen
Jede nicht rechtzeitig bezahlte Summe ist mit 12 % jährlich zu verzinsen, und zwar ohne vorherige Ankündigung oder Mahnung.
13. Beanstandungen
Beanstandungen können nur innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden. Bei Rücksendungen - sofern wir dazu unser Einverständnis gegeben haben - von originalverpackten und dem aktuellen Stand entsprechenden Artikel wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 % vom Warenwert in Abzug gebracht. Rücksendungen müssen frei Haus erfolgen.
14. Garantie
Außer im Falle gegenteiliger Vereinbarung gewähren wir nur für die von uns gelieferten Erzeugnisse eine Garantie von einem Jahr seit Empfang, ganz gleich, ob es sich um versteckte oder andere Fehler handelt. Diese Garantie umfasst ausschließlich den Ersatz des fehlerhaften Erzeugnisses oder die Reparatur desselben im Herstellerwerk nach unserem Ermessen und auf unsere Kosten, sofern das Erzeugnis unter normalen Benutzungsbedingungen und bei sachgemäßer Benutzung auf Grund eines Material- oder eines Konstruktionsfehlers Schaden genommen hat. Diese Garantie erlischt bei Schäden, die aus fehlerhafter und nachlässiger Benutzung, übermäßiger Beanspruchung aus der Anwendung ungeeigneter Nutzungsmethoden, chemischen oder elektrischen Einflüssen, schlechten Montagen oder aus vom Käufer ausgeführten, unsachgemäßen Reparaturen herrühren. Alle Kosten der Demontage, der Stilllegung der erneuten Montage gehen zu Lasten des Käufers. Unsere Garantie schließt jede Art von Schadenersatz oder Entschädigung aus, gleichgültig aus welchem Anlass sie geltend gemacht werden könnten. Die von uns zu ersetzenden oder zu reparierenden Erzeugnisse sind franko an unsere Anschrift zu senden. Die Rücksendung erfolgt gemäß unserer Auftragsbestätigung für die Erzeugnisse.
15. Personen- oder Sachschäden
Wir lehnen in aller Form jede Verantwortlichkeit für Schäden an Personen oder Sachen ab, die auf Grund eines Mangels - auch bei versteckten - der von uns gelieferten Waren entstehen.
16. Gerichtsstand
Für jede Streitigkeit gilt ausschließlich als Gerichtsstand Norden, sofern es sich um Inlandgeschäfte handelt. Für Auslandsgeschäfte gilt ausschließlich die Hauptstadt des Staates, in dem der Käufer seinen Sitz hat, es sei denn, dass zwingende Gesetze dieses Staates dieser Regelung entgegenstehen. In jedem Falle ist deutsches Recht anzuwenden.